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Wie beurteilt der BFH die Anteilsrotation im Rahmen des § 17 EStG?

Der IX. Senat des BFH hat sich mit zwei grundsätzlichen Entscheidungen zu der vorstehenden Fragestellung positioniert.

 

Mit seinem Urteil vom 7.12.2010 IX IX R 40/09 hat er herausgearbeitet in welchen Fallgestaltungen kein Gestaltungsmissbrauch gegeben ist.

 

Mit seinem Urteil vom 20.9.2022 IX R 18/21 hat er nun entschieden in welchen Fallgestaltungen er zu einer missbräuchlichen Gestaltung gelangt.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2023 werden wir Ihnen diese Grundsatzentscheidungen und deren Auswirkungen für die Gestaltungspraxis darstellen.

 


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