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Wie geht es mit dem Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuerrechts weiter bzw. was sind die Handlungsoptionen?
Wie ist der Stand der Dinge?
Das Bundesverfassungsgericht hat auf seiner Homepage angekündigt, dass es anstrebt, bereits im laufenden Jahr 2013 über die Vorlage des BFH betreffend die Verfassungsmäßigkeit des ErbStG zu entscheiden. Auf der Liste des I. Senats steht das Verfahren auf Platz 10 der zur Erledigung beabsichtigten 24 Verfahren – vgl. Sie selbst.
Was ist ggf. zu tun?
Für die Praxis hat das allerdings ganz gravierende Folgen, weil es ja im Kern um die erbschaftsteuerlichen Privilegien für Betriebsvermögen geht.
Für den Fall, dass das BVerfG die Entscheidung annimmt und im Sinne des BFH auch entscheidet, ist zu befürchten, dass dies nicht im Wege einer in die Zukunft gerichteten Rechtsprechung erfolgt.
Das kann dazu führen, dass die in §§ 13a, 13b ErbStG verankerten erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Privilegien für Betriebsvermögen noch im Jahr 2013 sofort entfallen.
Bestandsschutz im Sinne eines Vertrauensschutzes auf der Basis der geltenden Rechtslage kann in der Gestaltungspraxis bei realisierten (rechtswirksam umgesetzten) Schenkungen (vorweggenommene Erbfolge) nur erreicht werden, wenn ein entsprechender Schenkungsteuerbescheid auch erlassen wurde und sei es auch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 176 AO).
Die Finanzverwaltung hat zwar auf dem Erlasswege angeordnet, offene Verfahren möglichst zügig zu bescheiden. Eine Garantie ist das natürlich nicht, insbesondere wenn es um komplexe Vorgänge geht.
Da nach allgemeiner Auffassung in der Fachwelt das zukünftige ErbStG ungeachtet der Frage, wer nach der Bundestagswahl die Regierung stellen wird, nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen (Stichwort: Verwaltungsvermögen) Betriebsvermögen privilegieren wird, ist Eile in all jenen Fällen geboten, wo eine vorweggenommene Erbfolge in betriebliche Einheiten beabsichtigt ist.
Mittelfristig avisierte diesbezügliche Nachfolgeplanungen sollten daher ggf. vorgezogen werden.
Die weiteren taktischen Überlegungen zu dieser Fragestellung werden wir im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2013 mit Ihnen erörtern.