Der BFH hat sich mit seiner Entscheidung vom 11.7.2017 IX R 36/15, DStR 2017, 2098 grundsätzlich zur Behandlung von Gesellschafterdarlehen und der Inanspruchnahme aus Gesellschafterbürgschaften bei Beteiligung nach § 17 EStG geäußert.
Er ist im Rahmen seiner Entscheidung zu einer völlig neuen Wertung gelangt. Im Ergebnis hat er sich von der jahrelange Rechtsprechung, die zur Annahme von nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung gelangt war, abgewichen.
Nunmehr stellt sich die Frage, wie der gestaltende Berater mit dieser neuen Rechtslage umgehen soll.
Eine erste Einschätzung der neuen Situation, die dazu führen wird, dass die Verluste nunmehr im Rahmen des § 20 Abs. 2 eStG geltend gemacht werden müssen, trifft die Veröffentlichung von Förster / von Cölln, DB 2017, 2886.
Soweit Sie aktuell eine Gestaltung vornehmen müssen empfiehlt sich die Lektüre dieser Veröffentlichung.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2018 werden wir mit Ihnen über diese Gestaltungsüberlegungen diskutieren.