Das FG Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 21.9.2022 – 3 K 48/22, vorläufig nicht rechtskräftig, zu der vorstehenden Rechtsfrage Stellung bezogen.
Demnach werden die Kosten für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz nicht von der Begrenzung der Unterkunftskosten durch § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG erfasst.