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Wie werden die Betriebsausgaben ermittelt, wenn ein StB zunächst zu einem Mandanten fährt und von dort aus in seine Kanzlei?

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 19.5.2015 - VIII R 12/13 zur o.a. Frage Stellung genommen. Die Entscheidung des VIII. Senats lautet sinngemäß wie folgt: Unterbricht der Stpfl. seine Fahrt mit dem PKW von der Wohnung zu Betriebsstätte und umgekehrt für Dienstgeschäfte, sind die PKW-Kosten nur in Höhe der ungekürzten Entfernungspauschale absetzbar. Die auf die zusätzliche Fahrtstrecke für die berufliche Tätigkeit anfallenden Kosten sind daneben uneingeschränkt abzugsfähig. Anmerkungen: Die Entscheidung des VIII. Senats des BFH verunsichert den neutralen Beobachter doch erheblich. Die vorstehende Entscheidung des BFH ist nur dann verständlich, wenn das Erreichen der eigenen Kanzlei als Hauptziel der beruflichen Fahrt gesehen wird. Sieht man die Betreuung des Mandanten als das Hauptziel der beruflichen Fahrt an, so gelangt man zu einem anderen rechtlichen Ergebnis. In der Praxis wird das Ergebnis im Zweifelsfall davon abhängig sein, wie der Steuerberater den entscheidungserheblichen Sachverhalt darstellt.  

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