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Wie wird aus nicht abzugsfähigem Drittaufwand abzugsfähiger Eigenaufwand

Der X. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 25.6.2008 X R 36/05 zu einer interessanten Problematik Stellung genommen. Die Aussagen des X. Senats haben weit über den entschiedenen Sachverhalt hinaus Bedeutung. Es geht um die Beantwortung der Frage, ob Drittaufwand durch vertragliche Vereinbarungen in Eigenaufwand gewandelt werden kann. Diese Fragestellung hat der X. Senat für den Fall positiv beantwortet, dass der Steuerpflichtige im Innenverhältnis verpflichtet ist, den Anderen von den bestehenden Verpflichtungen freizustellen.

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