Am dem 1.10.2022 steigt der Mindestlohn auf 12 EURO brutto pro Zeitstunde.
Die Geringfügigkeitsgrenze wird am dem 1.10.2022 dynamisch ausgestaltet.
Zudem wird die Höchstgrenze im Übergangsbereich angehoben.
Die einzelnen Änderungen und die Fallen, auf die der Arbeitgeber achten muss, werden in einem aktuellen Artikel in der Fachzeitschrift LGP 2022, 19 ff. dargestellt.