Wohnungseigentümer regeln ihre laufenden Angelegenheiten durch Beschlüsse, die sie in den mindestens einmal im Jahr stattfindenden Eigentümerversammlungen fassen.
Dabei kann vieles – wie Hofele, NWB 2019, 2866 – schief gehen.
Insbesondere bei WEG mit streitigen Beteiligten ist hier erhebliche Sorgfalt erforderlich.
Der Merkspruch von Hofele bringt die gesamte Problematik zum Ausdruck „Was zu vereinbaren ist, kann nicht beschlossen werden, solange nicht vereinbart ist, dass dies auch beschlossen werden darf“.
Soweit Sie sich intensiv über die vorstehend beschriebene Problematik informieren möchten, empfehle ich die vorstehend zitierte Literaturstelle.