Die Akteneinsicht – insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen – war in der Vergangenheit mit erheblichen Problemen versehen.
Diese Rechtslage hat sich durch den Beschluss des FG Saarland vom 9.11.2017 – C 298/16 und das EuGH Urteil vom 9.11.2017 – C 298/16 erheblich verändert.
Auf diese Umstände geht die Veröffentlichung von Friedrich, AO-StB 2019, 345 intensiv ein.
Soweit Sie vor einer derartigen Entscheidung stehen, sollten Sie sich dringend mit der der Literatur der vorstehenden Veröffentlichung auseinandersetzen.