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Zinslauf bei Hinterziehungszinsen zur Schenkungsteuer

Fraglich war, wie der Zinslauf für Hinterziehungszinsen bei der Schenkungsteuer zu berechnen ist.

Das FG Münster ist in seinem Urteil vom 24.11.2016 - 3 K 1627/15 Erb und 3 K 1628/15 Erb zu dem Ergebnis gelangt, dass in die Berechnung des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen bei der Schenkungsteuer neben den Anzeige- und Erklärungsfristen auch die durchschnittliche Bearbeitungszeit einzubeziehen ist.

Das Finanzamt und das Finanzgericht sind ein einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 8 Monaten ausgegangen.


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