Alle Artikel anzeigen

Zivilprozesskosten – erneute Änderung der Rechtsprechung

Der VI. Senat des BFH hatte mit Urteil vom 12.5.2011 VI R 42/10, BStBl 2011 II, 1015 seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass Zivilprozesskosten regelmäßig als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.  Diese Rechtsprechung hat der VI. Senat mit seiner aktuell veröffentlichten neuen Entscheidung vom 18.6.2015 VI R 17/14 wieder aufgegeben. Danach sind Zivilprozesskosten nur dann ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn ein Rechtsstreit einen für den Stpfl. existenziell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt. Über die Auswirkungen dieser Entscheidung werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe aktuell-3-2015 als Präsenz- oder Online-Seminar oder auch als Video informieren.  

Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!