1. Das GbR-Recht wird grundsätzlich veränder
Aus dem Referentenentwurf zum Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ergeben sich die diesbezüglichen Änderungen.
Hiervon sind sämtliche GbR´s betroffen und es besteht zum 1.1.2022 ein dringender Handlungsbedarf.
Hiervon sind u.a. sämtliche Sozietäten und Grundstücks-GbR´betroffen.
2. Wahlrecht für sämtliche Personenhandelsgesellschaften zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteurechts (die Beratungen im Deutschen Bundestag und im Deutschen Bundesrat sollen bis Ende Juni abgeschlossen sein) wird für Personenhandelsgesellschaften ein Wahlrecht zur Besteuerung nach den Regeln für Kapitalgesellschaften eingeräumt.
Das Wahlrecht zur Behandlung wie eine Kapitalgesellschaft und auch die Rückkehr zur Besteuerung nach den Regelungen für Personengesellchaften soll durch eine einfach Option bzw. Rückoption möglich werden.