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Zum 1.1.2022 werden im Bereich der Personengesellschaften zwei eklatante Änderungen eintreten, über die Sie als StBin / StB informiert sein sollten!

1. Das GbR-Recht wird grundsätzlich veränder

Aus dem Referentenentwurf zum Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ergeben sich die diesbezüglichen Änderungen.

Hiervon sind sämtliche GbR´s betroffen und es besteht zum 1.1.2022 ein dringender Handlungsbedarf.

Hiervon sind u.a. sämtliche Sozietäten und Grundstücks-GbR´betroffen.

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2021 werden wir Ihnen die Änderungen und die Handlungsoptionen vorstellen.

 

2. Wahlrecht für sämtliche Personenhandelsgesellschaften zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteurechts (die Beratungen im Deutschen Bundestag und im Deutschen Bundesrat sollen bis Ende Juni abgeschlossen sein) wird für Personenhandelsgesellschaften ein Wahlrecht zur Besteuerung nach den Regeln für Kapitalgesellschaften eingeräumt.

Das Wahlrecht zur Behandlung wie eine Kapitalgesellschaft und auch die Rückkehr zur Besteuerung nach den Regelungen für Personengesellchaften soll durch eine einfach Option bzw. Rückoption möglich werden.

Über die Eckpunkte und Details der Neuregelung werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2021 informieren.

Über die Details der Neuregelung werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2021 informieren.


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