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Zum Bestehen einer positven Einkünfteerzielungsabsicht bei länger leerstehenden Immobilien und ungeklärten Eigentumsverhältnissen

Das FG Düsseldorf hatte in seinem Urteil vom 27.9.2016, 13 K 2850/13 E über eine Fragestellung zu entscheiden, zu dem -  soweit ersichtlich – bisher noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt.

Es ging in der Entscheidung um die Beantwortung der Frage, ob eine positive Einkünfteerzielungsabsicht gegeben ist, wenn ein Gebäude länger leer steht und nicht nunmittelbar nach dem Leerstand mit der Renovierung begonnen wird.

Hintergrund der zögerlich beginnenden Renovierung waren ungeklärte Eigentumsverhältnisse. Der Steuerpflichtige hatte sich jedoch intensiv um die Klärung der Eigentumsverhältnisse bemüht.

Das Finanzamt hatte die positive Einkünfteerzielungsabsicht daraufhin verneint und die Feststellung der Verlust verweigert.

Das FG Düsseldorf ist in seiner Entscheidung zum gegenteiligen Ergebnis gelangt und hat die negativen Einkünfte anerkannt.

Der Steuerpflichtige hat sich nach Auffassung des Gerichts während des Leerstands nicht passiv verhalten, sondern aktive alles Mögliche getan, um die Eigentumsfrage in seinem Sinne zu klären.


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