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Zuordnung von Finanzierungsaufwand bei gemischt genutzten Gebäuden
Mit seiner Entscheidung vom 1.4.2009 IX R 35/08 hat der IX. Senat des BFH wieder einmal deutlicht gemacht, wie wichtig eine sorgfältige Planung und Durchführung einer Gebäudefinanzierung ist, wenn das Gebäude sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Einkünftesphäre genutzt werden soll.
Es ist dringend erforderlich die Darlehensvaluta verschiedenen Konten zuzuordnen und von dort aus die Finanzierung der verschiedenen Gebäudeteile konkret vorzunehmen.
Die einheitliche Überweisung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten führt dagegen zu einer Aufteilung der Finanzierungskosten nach dem Verhältnis der Wohn-/Nutzflächen.