Der X. Senat des BFH hat mit seinen beiden Urteilen vom 17.06.2020 – X R 26/18 und X R 18/19 zur o.a. Frage umfangreich Stellung bezogen.
Im Rahmen der Entscheidung X R 26/18 hat er deutlich gemacht, dass im Rahmen des Internethandels die gleichen Grundsätze wie bei stationären Geschäften anzuwenden sind. Aus diesem Grunde hat er die Zuschätzungen der Betriebsprüfer akzeptiert.
Zudem hat der BFH in diesem Urteil deutlich gemacht, dass er kein strukturelles Vollzugsdefizit bei den Finanzbehörden sieht, weil ihnen die Möglichkeit einer Sammelauskunft bei der jeweiligen Internet-Plattform zur Verfügung steht.
Im Rahmen der Entscheidung X R 18/19 hat der BFH den Streitfall an das FG zurückverwiesen. In diesem Streitfall ging es um die Abgrenzung von gewerblichen Tätigkeiten von der privaten Vermögensverwaltung. Der BFH hat dem FG klare Segelanweisungen mit auf den Weg gegeben, wobei seine Tendenz aufgrund einer aufgestellten Grundvermutung klar in Richtung gewerblicher Einkünfte geht.
Die Details der beiden Entscheidungen werden wir Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2021 vorstellen.