Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit seinen beiden Pressemitteilungen vom 27.4.2022 und ganz aktuell vom 22.12.2022 auf die Besonderheiten bei der Kurzzeitvermietung von Immobilien über Airbnb aufmerksam gemacht.
Demnach können die Mitgliedsstaaten im Hinblick auf diese Thematik im Einklang mit dem Unionsrecht
- Spezielle Gesetze zur Besteuerung erlassen
- Und Datenauskünfte bei Airbnb verlangen