Der X. Senat des BFH hat mit zwei sehr grundsätzlichen Urteilen zu den o.a. Fragen klar Stellung bezogen.
Hierbei hat er jedoch sehr deutlich gemacht, dass hier gravierende Unterschiede bei Zuordnung gibt.
Während er in seinem Urteil vom 10.4.2019 X R 28/16 zur Behandlung in einem Einzelunternehmen schwerpunktmäßig auf den inhaltlichen Zusammenhang abgestellt hat, hat er in seinem Urteil vom 12.6.2019 X R 38/17 zur Behandlung zum Sonderbetriebsvermögen bei einer Personengesellschaft zusätzlich auf das Urteil vom 16.4.2015 IV R 1/12 verwiesen.
Demnach setzt die Zuordnung zum SBV einer PersGes- anders als beim Einzelunternehmen - voraus, dass der Mitunternehmer entscheidende Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der KapGes haben muss.
Auf diese klarstellenden Urteile des X. Senats werden wir im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-akteull-4-2019 selbstverständlich eingehen.