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Zwei Grundsatzentscheidungen des VIII. Senats BFH zu Verlusten bei Aktiengeschäften

Der VIII. Senat des BFH hat sich mit seinen beiden Grundsatzentscheidungen

 

  • Verluste aus Aktienveräußerungen, v. 29.9.2020 VIII R 9/17

 

  • Verluste durch den Ausfall von Aktien durch die Insolvenz der AG (ein aktueller Praxisfall: Wirecard)

 

geäußert und diese Verluste im Ergebnis anerkannt.

 

Mit seiner Entscheidung hat sich der VIII. Senat gegen die bestehende Verwaltungsanweisung, BMF-Schreiben vom 18.1.2016, BStBl 2016 I, 86, RZ 63 gewandt.

 

Die Einzelheiten der beiden Entscheidungen werden wir Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2021 vorstellen.

 


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