Der VIII. Senat des BFH hat sich mit seinen beiden Grundsatzentscheidungen
- Verluste aus Aktienveräußerungen, v. 29.9.2020 VIII R 9/17
- Verluste durch den Ausfall von Aktien durch die Insolvenz der AG (ein aktueller Praxisfall: Wirecard)
geäußert und diese Verluste im Ergebnis anerkannt.
Mit seiner Entscheidung hat sich der VIII. Senat gegen die bestehende Verwaltungsanweisung, BMF-Schreiben vom 18.1.2016, BStBl 2016 I, 86, RZ 63 gewandt.
Die Einzelheiten der beiden Entscheidungen werden wir Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2021 vorstellen.