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Zwei Grundsatzrevisionen: Zeitpunkt der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach Insolvenz einer KG

Das FG Berlin-Brandenburg hat mit zwei Grundsatzentscheidungen vom 27.11.2014 - 15 K 6300/10, Rev. AZ BFH IV R 3/15 und vom 11.12.2014 - 15 K 15155/14, Rev. AZ BFH IV R 9/15 zur o.a. Frage Stellung bezogen. Nach Auffassung des FG entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei Wegfall des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten erst dann, wenn bei Aufstellung der Bilanz nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag feststeht, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit künftigen Gewinnen nicht mit in Betracht kommt. Eine nach dem Bilanzstichtag erfolgte Veräußerung von Wirtschaftsgütern stellt eine wertbegründende Feststellung dar, die nicht auf den Bilanzstichtag des abgelaufenen WJ zurückstrahlt. Die Finanzbehörden beurteilen den Vorgang als ein wertaufhellendes Ereignis. Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden. In einschlägigen Fallgestaltungen ist darauf zu achten, dass die Einkünfte im zutreffenden VZ erklärt werden.

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