Das FG Niedersachsen hat in zwei Urteilen vom 15.2.2024 – 2 K 52/23 und vom 15.2.2024 – 2 K 72/23 zur Frage der ermäßigten Besteuerung von Abfindungszahlungen an Arbeitnehmer umfassend Stellung bezogen.
Es geht um die Beantwortung der Frage, ob eine Begünstigung nur dann gegeben ist, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht aus dem betreffenden Arbeitsverhältnis endgültig beendet wird.
Die einvernehmliche Regelung eines Rückkehrrechts ist daher nach Auffassung des FG Niedersachsen schädlich.
Gegen beide Urteile ist jeweils eine NZB beim BFH eingelegt worden, die unter den AZ BFH IX B 34/24 und AZ BFH IX B 37/24 anhängiig sind
Einschlägige Fallgestaltungen sollten im Hinblick auf die anhängigen Verfahren offengehalten werden.