Das FG Schleswig-Holstein hat sich in zwei Entscheidungen (v. 17.2.2022 – 3 K 42/21 und v. 17.2.2022 – 3 K 41/21) intensiv mit der vorstehenden Fragestellung befasst.
Es hat in beiden Urteilen jeweils 5 Leitsätze verfasst, die bei der Gestaltung derartiger Fallgestaltungen berücksichtigt werden sollten, wenn eine anteilige Zurechnung der Gewinne beim Nießbraucher beabsichtigt ist.
Gegen die beiden Entscheidungen sind Revisionen beim BFH eingelegt worden, die unter den AZ BFH IV R 37/22 und BFH IV R 36/22 anhängig sind.
Soweit Sie aktuell die Durchführung einer derartigen Fallgestaltung planen sollten, empfehle ich die Litertur der beiden lehrbuchartigen FG-Urteile.