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Zwei Musterrevisionen beim BFH zur Frage der Aktivierung von Forderungen eines Versicherungsvertreters gegen den Versicherer auf Auszahlung weiterer (vorläufig einbehaltener) Provisionen

Das FG Schleswig-Holstein hat sich in zwei Verfahren (Urteile vom 26.10.2021 – 3 K 29/20 und vom 26.10.2021 – 3 K 28/20) mit der vorstehenden Problematik auseinandergesetzt.

 

Die beiden Kernsätze der Entscheidungen lauten:

 

Im Umfang der stornobehafteten Beträge realisiert ein Versicherungsvermittler bei Vermittlungsprovisionen keine Gewinne

 

Die Forderung eines Versicherungsvermittlers gegen den Versicherer auf Auszahlung weiterer (vorläufig einbehaltener) Provisionen ist in Höhe ihres Soll-Bestandes anzusetzen.

 

Gegen beide Entscheidungen des FG ist Revision eingelegt worden. Die Revisionen sind unter den AZ BFH X R 12/22 und BFH X R 13/22 anhängig.

 

Einschlägige Streitfälle sollten daher offengehalten werden.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2023 werden wir Sie über dieses Verfahren informieren.


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