Alle Artikel anzeigen

Zwei Nichtanwendungsschreiben des BMF zu Entscheidungen des BFH zur privaten PKW-Nutzung

Das BMF hat mit zwei Nichtanwendungsschreiben vom 6.2.2009 zur Rechtsprechung des BFH zur Leistung von Zahlungen des Arbeitnehmers im Rahmen der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs Stellung bezogen. Der VI. Senat des BFH hat sowohl die Übernahme von Aufwendungen für die laufende Nutzung als auch die Zuzahlung zu den Anschaffungskosten eines betrieblichen Kraftfahrzeugs als Werbungskosten beurteilt. Die Finanzbehörde wendet beide Entscheidungen über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht an. Die Übernahme von Aufwendungen durch den Arbeitnehmer führt nach Auffassung der Finanzbehörde bei der Fahrtenbuchmethode zu einer Minderung der Gesamtkosten des Fahrzeugs. Wird der private Nutzungsvorteil nach der 1 %-Regelung ermittelt, so mindern die übernommen Aufwendungen weder den pauschalen Nutzungsvorteil, noch stellen sie ein Nutzungsentgelt dar. Die Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines ihm auch zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Kraftfahrzeugs, mindern im Zahlungsjahr und den darauf folgenden Kalenderjahren den geldwerten Vorteil.

Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!