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Zwei spannende Entscheidungen im Rahmen des § 23 EStG

Das FG Düsseldorf hat mit seiner Entscheidung vom 28.4.2022 – 2 K 2220/20 E zur Frage Stellung bezogen, ob die Zwangsversteigerung eines Grundstücks zu einem privaten Veräußerungsgeschäft führt. Es  hat die Frage positiv beantwortet. Gegen die Entscheidung ist jedoch eine NZB eingelegt worden, die unter dem AZ BFH IX B36/21 anghängig ist.

 

Das FG Köln hat mit seinem rkr. Urteil vom 14.4.2021 – 3 K 1253/17 zur Frage Stellung genommen, ob bei privaten Veräußerungsgeschäften und bei den Einkünften aus V+V wirksame Vereinbarungen über die Zurechnung von Einkünften getroffen werden können. Das FG hat beide Fragen positiv beantwortet.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe-taxnews-aktuell-02-2022 werden wir Sie über beide Entscheidungen informieren.

 


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