taxnews Webinar Veranstaltung zum Thema Update zur Grundsteuer
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Diese Veranstaltung ist Teil unseres Webinars Themen zur Grundsteuer aus der Seminarreihe Aktuelle Einzelwebinare
Update zur Grundsteuer WebinarveranstaltungAufzeichnung
Update Grundsteuer
Das Land NRW hat ein eigenes Gesetz zur Grundsteuer beschlossen (Gesetz vom 05.07.2024 (GV.NRW 2024, Nr. 23, 485). Der Bundesgesetzgeber wird mit dem JStG 2024 nachziehen. Damit wird auch bei der Grundsteuer der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts möglich. Hierzu ist grundsätzlich ein Sachverständigengutachten erforderlich. Ein Kaufpreis ist ebenfalls grundsätzlich als Nachweis geeignet. Außerdem führt NRW die Option zu differenzierten Hebesätzen ein. Damit können von Kommune zu Kommune unterschiedliche Belastungsverschiebungen einhergehen.
- BFH lässt Aussetzung der Vollziehung zu
- Verwaltungserlasse zur Umsetzung der BFH-Entscheidung
- Verfahrensrechtliche Konsequenzen in der Praxis
- Fortschreibung zur Fehlerbeseitigung
- Reaktion des Gesetzgebers in NRW
- Nachweis bei 40 % Mindest-Abweichung
- Optionale Festlegung von differenzierenden Hebesätzen
- Voraussichtliche Änderung durch das JStG 2024
- Anforderungsprofil für den Nachweis
- Zwingende Qualifikation der Sachverständigen
- Kaufpreis als Nachweis
- Fallbeispiele für den praktischen Anwendungsbereich