taxnews Webinar Veranstaltung zum Thema Aktuelle Entwicklungen zur Behandlung von Gesellschafterdarlehen privater Anteilseigner an Kapitalgesellschaften
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Diese Veranstaltung ist Teil unseres Webinars Themen zur Kapitalgesellschaft aus der Seminarreihe Aktuelle Einzelwebinare
Aktuelle Entwicklungen zur Behandlung von Gesellschafterdarlehen privater Anteilseigner an Kapitalgesellschaften WebinarveranstaltungAufzeichnung
Die Behandlung der unverzinslicher Gesellschafterdarlehen, des Ausfalls und Forderungsverzichts auf private Gesellschafterdarlehen ist durch jüngere Gesetzes-änderungen, mehrere Entscheidungen des BFH, die Einführung der § 17 Abs. 2a EStG, § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG, die Verschärfungen in § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG für die Verrechnung im tariflichen Bereich für Praktiker zu einem schwer überschaubaren Problemfeld geworden. Das BMF-Schreiben vom 07.06.2022, BStBl I 2022, 897 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Gesellschafterdarlehen klärt zwar einige Zweifelsfragen, lässt aber auch noch viele wichtige Fragen offen.
In diesem Webinar werden die Grundlagen zu den relevanten Vorschriften und der aktuelle Stand für den Praktiker anhand von Fallbeispielen und Handlungsempfehlungen dargestellt, die noch im Jahr 2023 zu ergreifen sind.
Gliederung
Aktuelle Entwicklungen zur Gewährung verzinslicher und unverzinslicher Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften
Wertminderungen privater Gesellschafterdarlehen im Rahmen der Kapitaleinkünfte (§ 20 II 2, § 32d II Nr. 1 Buchst. b EStG)
· Steuerbarkeit von Wertminderungen der Forderung (§ 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG)
· Behandlung des Darlehensausfalls, Forderungsverzichts, Rangrücktritts bei § 20 EStG
· Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht
· Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG
· Ausschluss von Verlusten aus Gesellschafterdarlehen aus dem gesonderten Tarif (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG a.F./n.F. bis Ende 2020/ab 2021)
Forderungsverluste als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung (§ 17 EStG a.F. bis 31.07.2019; § 17 Abs. 2a EStG ab 1.8.2019)
· Behandlung von Darlehensverlusten und Forderungsverzicht unter dem normspezifischen Anschaffungskostenbegriff zu § 17 EStG bis 31.07.2019
· Behandlung von Darlehensverlusten im Rahmen des § 17 Abs. 2a EStG ab 01.08.2019
· Behandlung des Forderungsverzichts und Rangrücktritts im Rahmen des § 17 Abs. 2a EStG
· Behandlung von Bürgschaften im Rahmen des § 17 Abs. 2a EStG
· Wahlrecht der zeitlichen Anwendung von § 17 Abs. 2a EStG vor und nach dem 31.7.2019
Verfahrensfragen und Fallbeispiele