Der BFH sieht die ordnungsgemäß durchgeführte Geldverkehrsrechnung- und Vermögenszuwachsrechnung in seiner neueren Rechtsprechung als eine genaue Verprobungs- bzw. Schätzmethode an (Urteil v. 25.3.2015, X R 20/13, X R 20/13, BStBl II 2015, 743).
Diese Rechnung ermöglicht dem Prüfer, die erklärten Einnahmen mit den Vermögenszuwächsen abzugleichen (z.B. Kauf eines teuren Bootes bei erklärten J ...
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