Das FG Rheinland-Pflalz hat mit Beschluss von 7.1.2015 - 5 V 2068/14 entschieden, dass der Geschäftsführer einer Firma, die Kassensysteme mitsamt Manipulationssoftware herstellt und vertreibt, für die Steuern haftet, die ein Kunde unter Nutzung dieser Software hinterzogen hat.
Der Unternehmer, der das manipulierbaren Kassensystem genutzt hatte, hatte im Steuerstrafverfahren die Manipulationen mit einem Steuerschaden i.H.v. 1,9 Mio. € einger ...
weiterlesen