Der BFH hat die Veröffentlichung der Entscheidung vom 4.12.2012 VIII R 5/10, DStR 2013, 253 zum Anlass genommen, zu grundsätzlichen verfahrensrechtlichen Fragen Stellung zu beziehen.
Der BFH möchte das Urteil als deutliches Zeichen an die Finanzbehörden verstanden wissen, dass die Grenzen zwischen einem Steuerstrafverfahren und dem „normalen“ Besteuerungsverfahren nicht verwischt werden dürfen. Denn in einem Steuerstrafverfahren muss si ...
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