In einer Veröffentlichung von Eisenschmidt, NWB 2016, 121 wird zutreffend auf eine grundlegende Entscheidung des BGH verwiesen, die für den Vermieter eine erhebliche Schlechterstellung bewirkt.
In der Entscheidung des BGH vom 18.3.2015 - VIII ZR 185/14 hat nach einer Reihe von Vorentscheidung deutlich gemacht, welche gängigen Praxisfälle er nicht mehr dulden wird.
Im Klartext erkennt er eine gängige Praxis nicht mehr, in dem einem Mieter e ...
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