Der BFH hat mit seinem Urteil vom 23.2.2010 - VII R 24/09 klargestellt, dass es sich bei der Bezeichnung „Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV)“ ausschließlich um eine erworbene Fortbildungsqualifikation und nicht um eine Berufsbezeichnung handle.
Veröffentlicht am: 25.05.2010 09:22:09