Mit seiner am 17.12.2014 bekanntgegebenen Entscheidung zur ErbSt/SchenkSt hat das BVerfG viele Fragen aufgeworfen, die nunmehr bis zum 30.06.2016 durch den Gesetzgeber beantwortet werden müssen.
Eine zentrale Frage ist, ob es bis zum 30.06.2016 nunmehr eine Rechtssicherheit für Übertragungsvorgänge gibt.
Diese Frage ist mit einem eindeutigen Nein zu beantworten.
Wie schnell eine Klärung der Situation erfolgt, kann derzeit nicht konkret ab ...
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