Aufgrund der anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG am 8.7.2014 erörterten Fragestellungen, ist damit zu rechnen, dass das Erbschaftsteuergesetz erneut als verfassungswidrig beurteilt wird.
Nach den Regelungen in § 30 BVerfGG ist mit einer Veröffentlichung der Entscheidung im Herbst zu rechnen.
Der aktuell beratende Steuerberater benötigt daher eine Information darüber, was aktuell noch gestaltet werden kann und wie zukünf ...
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