Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 30.10.2009, 14 K 2937/06 R. vorl. nrkr. zur Frage der Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung im Rahmen des § 24 UmwStG Stellung genommen.
Im Urteilsfall wurde unmittelbar vor einer Einbringung eines Einzelunternehmens in eine neu gegründete Personengesellschaft ein Grundstück, das eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellte, unter Aufdeckung der stillen Reserven an die Ehefrau des Einbringenden verä ...
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