Der BFH hatte mit Urteil vom 25.1.2017 X R 59/14, BStBl 2019 II, 730 entschieden, dass die Übertragung eines Verpachtungsbetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch zu einer Betriebsaufgabe führt.
Das BMF hat das Urteil mit seinem Schreiben vom 20.11.2019, BStBl 2019 I, 1291, RZ 7 für anwendbar erklärt.
Gleichzeitig hat das BMF geregelt, dass das Urteil nicht bei der Übertragung eines Mitunternehmeranteils anzuwenden ist, w ...
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