Das FG Hamburg hat mit seinem Beschluss vom 31.1.2019 2 V 112/18 deutlich gemacht, dass es den Abzinsungssatz von 5,5 v.H. aufgrund der Nullzinsphase für verfassungswidrig hält und einem entsprechenden ADV-Antrag stattgegeben.
Das FG hat gegen seinen Beschluss die Beschwerde zugelassen.
Ergänzend verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die Veröffentlichung von Cloer / Holle / Miemeyer, DStR 2019, 347, die sich - im Zeitrahmen ...
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