In der Fachliteratur wird immer wieder auf die Gefahr des versäumten Buchwertfortführungsantrags verwiesen.
In diesem Zusammenhang stellt sich immer wieder die konkrete Frage, ob hier bestimmt Formvorschriften einzuhalten sind.
An dieser Stelle ist es zu begrüßen, dass sich der BFH in seiner Entscheidung vom 19.12.2018 I R 1/17, die erst im Augustheft von BFH-NV veröffentlicht worden ist, zu dieser Frage geäuß ...
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