Im zeitlichen Anwendungsbereich des § 7g EStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 ist es ausreichend, wenn der Nachweis der Investitionsabsicht bei noch zu eröffnenden Betrieben anders als durch eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen geführt wird, vgl.Finanzgericht Münster, vom 15.8.2012, 12-K-4601/11-F.
Wie der Nachweis der Investitionsabsicht in solchen Fällen geführt werden kann, richtet si ...
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