1. Die Rechtsfrage
Fraglich ist, in welcher Form ein Unternehmer, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 (3) EStG ermittelt, Aufzeichnungen über seine Betriebseinnahmen, insbesondere Barentgelte, führen muss.
2. Die Beurteilung durch das Niedersächsisches FG v. v. 8.12.2011 K 389/09, NZB AZ BFH X B 16/12, EFG 2013, 291
a) Die gesetzlichen Grundlagen
§ 4 (3) EStG bestimmt lediglich die Art der Gewinnermittlung, o ...
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