Der Große Senat des BFH hat auf Vorlage des I. Senats des BFH vom 7. April 2010 I R 77/08 (BFHE 228, 533, BStBl II 2010, 739 mit Beschluss vom 31.01.13 GrS 1/10 entschieden, dass das Finanzamt abweichend von der bisherigen Rechtsprechung im Rahmen der ertragsteuerrechtlichen Gewinnermittlung auch dann nicht an die rechtliche Beurteilung gebunden ist, die der vom Steuerpflichtigen aufgestellten Bilanz (und deren einzelnen Ansätzen) zugrunde li ...
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