Die Rechtsfrage
Fraglich ist, ob die Auseinandersetzung einer mehrgliedrigen PersGes unter § 16 (3) EStG einzuordnen ist, wenn der ausscheidende Gesellschafter einen Teilbetrieb erhält und die verbleibenden Gesellschafter den verbliebenen Teilbetrieb fortsetzen.
Die Beurteilung durch das FG Hamburg
Das FG äußert sich im Ergebnis in der Weise, dass es aussagt, dass das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer mehrgliedrigen PersGes gegen ...
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