Gibt der Unternehmer die Absicht zu einer Investition auf, für die er einen Steuerabzugsbetrag nach § 7g des Einkommensteuergesetzes erhalten hat, verliert er rückwirkend den Anspruch auf die Steuervergünstigung. Die betreffende Einkommensteuer muss er dann nachzahlen, und zwar ohne einen Zinszuschlag. Dies ergibt sich aus dem heute veröffentlichten Urteil des BFH vom 11. Juli 2013 IV R 9/12.
Der BFH hat damit die in zahlreichen Betriebsprà ...
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