1. Die OFD Münster hat mit einer umfangreichen Verfügung - GmbHR 2009, 108 - zu dieser Thematik Stellung genommen.
Die Beantwortung der Frage, ob die Anteile an der Komplementär-GmbH als funktional wesentliche Betriebsgrundlage zu beurteilen sind, ist – wie die Weisung der Finanzbehörde zutreffend ausführt – bei sämtlichen Fragestellungen der Unternehmensumstrukturierung von Bedeutung, z.B. § 6 (3) EStG, §§ 20, 24 UmwStG.
Die Anwei ...
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