Der I. Senat des BFH hat mit Urteil vom 29. April 2009 I R 74/08 das BMF-Schreiben vom 25.2.2000, BStBl 2000 I, 372 TZ 6 bestätigt.
Demnach führt nur ein Wertverlust, der mindestens während der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes andauert, bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern zur Annahme einer Teilwertabschreibung.
Die verbleibende Nutzungsdauer ist bei Gebäuden nach § 7 Abs. 4 und 5 EStG 1997, bei anderen Wirtschaftsgütern grunds ...
weiterlesen