Mit Urteil vom 10. April 2013 (Az. 13 K 521/09 F) hat der 13. Senat des Finanzgerichts
Münster entschieden, dass ein fehlerhafter Bilanzansatz, der von einer GbR nach
Realteilung zu Buchwerten in eine neue GbR übernommen wurde, dort zu korrigieren ist.
Die Klägerin ist eine Steuerberater-GbR, die aus der Realteilung einer anderen GbR
hervorgegangen ist. Diese hatte nach Aufnahme eines neuen Gesellschafters in einer
negativen Ergänzungsbilanz ...
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