Der IV. Senat des BFH hat sich mit zwei Urteilen (21.6.2012 IV R 1/08 und 19.9.2012 IV R 11/12 gegen die durch die Finanzverwaltung (BMF, BStBl 2011 I, 1279, unter II.3.a) geäußerte Rechtsauffassung gewandt.
Demnach findet nach Auffassung des IV. Senats des BFH die Trennungstheorie bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens keine Anwendung.
Das führt u.a. dazu, dass die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtsch ...
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