1. Die Story
Ein Betriebsprüfer der - unter Wahrung des Steuergeheimnisses - seine Tätigkeit nicht im Finanzamt, sondern in seiner privaten Wohnung ausgeübt hat, hatte das Ziel anteilige Erhaltungsaufwendungen für seine Wohnung als Werbungskosten im Rahmen seiner nichtselbständigen Tätigkeit anerkannt zu bekommen.
Erstaunlich ist, dass der Betriebsprüfer nicht nur die anteiligen Kosten des Arbeitsraum, sondern auch der angrenzenden, sep ...
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