Im Rahmen unserer Seminarveranstaltung aktuell-4-2011 haben wir Sie über die Entscheidung des BGH v. 18.7.2011 AnwZ 18/10, NWB 39-2011, 3311 und die kritischen Anmerkungen zu dieser Entscheidung von Karsten Schmidt, DB 2011, 2477 informiert.
Demnach kann eine Rechtsanwaltgesellschaft nicht in der Rechtsform der GmbH & Co. KG betrieben werden.
Die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nun nicht zur Entscheidung angenommen ...
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