Das FG Düsseldorf hat mit seinem rechtskräftigen Beschluss vom 18.7.2011 -11 V 1620/11, EFG 2011, 1771 eine bisher höchstrichterlich noch entschiedene Fragestellung in einem ADV-Beschluss positiv entschieden.
Mit seinem Beschluss nimmt das FG zu der Frage Stellung, ob die Grundsätze des BFH-Urteils vom 16.3.2010 VIII R 20/08, BStBl 2010 II, 787, wonach Schuldzinsen, die für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i.S ...
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