Der BFH hat mehrfach entschieden, dass eine Rückkehr zum vertragsgerechten Verhalten nach einer Pause der willkürlichen Aussetzung der Versorgungsleistungen nicht in Betracht kommt, vgl. hierzu auch das BMF-Schreiben vom 11.3.2010, BStBl 2010 I, 227 RZ 63.
Nunmehr hat der BFH mit seinem Urteil vom 15.9.2010 X R 31/09 klargestellt, dass die o.a. Entscheidungen nur für den Fall der kompletten Aussetzung der Zahlung Anwendung finden.
Soweit die ...
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