Das FG Köln hat sich ein seinem Urteil vom 25.2.2021 11 K 2686/18 mit dieser Frage auseinandergesetzt.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, in diesem Fall ggf. anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen entstehen.
Diese Rechtsauffassung ist m.E. etwas überraschend, da der Gesetzeswortlaut eindeutig den Begriff Anschaffung verwendet, und nicht den Begriff von anschaffungsähnlichen Vorgängen.
Gegen die Entscheidung ...
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